In älteren Dokumenten Wertpapiere, die zur Sicherstellung des Verwahrers hinterlegt werden; und zwar in dem Sinne, dass der Hinterleger dadurch anzeigt, dass er treue Dienste leisten bzw. für einen allfälligen Schaden aufkommen will. – Wertpapiere, die – eine Bank bei einer öffentlichen Stelle hinterlegt und – die dafür einstehen sollen, dass ein Kunde Verpflichtungen gegenüber dieser Behörde nachkommt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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