Kavalleriegeld (cavalry impost)

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Frühere Abgabe, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten (Reiterei, Kavallerie; cavalry) zu entrichten hatten. – Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde häufig in die Grundbesitzsteuer (Generalhufenschoss: eine Einheitssteuer für Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet. – Siehe Heergeld, Quartiergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kavalleriegeld (cavalry impost)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kavalleriegeld-cavalry-impost/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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