Der Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der einzelnen Vermögensteile. Dabei werden über jeden einzelnen Vermögenswert Kaufverträge abgeschlossen (etwa über den Verkauf von Grundbesitz, Maschinen, Geschäftsausstattung [plant and equipment], Rechte, Forderungen und auch der Intangibels wie der Goodwill). Beim Asset Deal haftet der Verkäufer für vorhandene Mängel am Kaufobjekt. – Im Gegensatz dazu steht der Share Deal. Hier kauft der Investor Geschäftsanteile (Aktien, GmbH-Anteile) und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. – Siehe Asset Sales Deal, Barofferte, Gifttablette, Fusionen und Übernahmen, Zuschuss.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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