Die Eingliederung eines Unternehmens in eine andere Firma (the purchase of controlling majority in one company by another firm, in order to take over assets and/or operations) – Siehe Fusionen und Übernahmen, Totholz, Übernahme-Angebot. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 196 f. (EUÜbernahmerichtlinie; einzelne Fälle, S. 199: entscheidende Angebotsbedingungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/