Transitgeld auch Durchgangszoll und in alten Dokumenten oft nur Transit (transit duty)

Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland – etwa: Rotterdam – kommend, durch das Staatsgebiet – hier. Deutschland – transportiert werden und wieder ins Ausland – etwa: Basel – gehen. – Berechnungsgrundlage kann – eine Menge wie etwa die Anzahl der Eisenbahnwaggons, – das Gewicht, – der Wert oder – eine Kombination aus diesen Masstäben der Durchgangsgüter (Transitwaren; transit goods) sein. – Soweit in entsprechenden Verträgen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde – etwa: Deutschland-Schweiz -, so kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, gleichsam durch die Hintertür (by way of the back door) wieder auf. – Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Esito-Geld, Fährgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Krangeld, Ladegeld, Maut, Passage-Geld, Torgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, Wägegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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