Bedienungsgeld (service, charge, tip)

Auch in: FR

Teil der Personalkosten in einem Gastronomiebetrieb, wenn die Entlohnung der Kellner und Serviererinnen – über eine variabel gestaltete, zumeist vom geleisteten Zeiteinsatz bzw. vom Umsatz abhängige Prämie oder – als Bestandteil des Festlohns (fixed wage) erfolgt, also nicht auch prozentual vom Gast zu tragen ist. – Vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie bei Coiffeuren verbreitete Form der Zahlung – eines bestimmten, anteiligen oder – freiwillig geleisteten und dann ortsüblichen Betrags seitens des Gastes zu den in Rechnung gestellten Dienstleistungen. – Siehe Douceur, Spielgeld, Trinkgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bedienungsgeld (service, charge, tip)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bedienungsgeld-service-charge-tip/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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