Bedienungsgeld (service, charge, tip)
Teil der Personalkosten in einem Gastronomiebetrieb, wenn die Entlohnung der Kellner und Serviererinnen – über eine variabel gestaltete, zumeist vom geleisteten Zeiteinsatz bzw. vom Umsatz abhängige Prämie oder – als Bestandteil des Festlohns (fixed wage) erfolgt, also nicht auch prozentual vom Gast zu tragen ist. – Vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie bei Coiffeuren verbreitete Form der Zahlung – eines bestimmten, anteiligen oder – freiwillig geleisteten und dann ortsüblichen Betrags seitens des Gastes zu den in Rechnung gestellten Dienstleistungen. – Siehe Douceur, Spielgeld, Trinkgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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