Trinkgeld (tip, gratuity)

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Eine Zahlung in Bargeld als besondere Anerkennung für eine Dienstleistung (gratuity to in return for a service, beyond the compensation agreed on) und vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe üblich. Oft wird es dort als Bedienungsgeld (Bakschisch; bakshish) in den Preis der Leistung eingerechnet. In alten Dokumenten wird das Trinkgeld auch Badgeld, Bechergeld, Bibaliengeld und Gratial genannt. A widespread – obviously at bottom humorously meant – etymology for “tip” states, that it is an abbreviation which stands for “to insure promptness”. – Geldzahlung zum Zwecke der Erlangung besonderer Vorteile, vor allem von Amtsträgern (bribe; Handgeld, Schmiergeld; in der älteren Literatur auch Schmieralien genannt). – In alten Dokumenten oft auch eine Abgabe auf den Verzehr von Bier, Wein und Most, praktisch eine Getränkesteuer (beverage tax); in einigen Gegenden früher auch Datzgeld und Detz genannt. – In Brauereien auch teilweise heute noch ein Jeton (chip; Chip, Wertmarke), mit der Angestellte eine bestimmte Menge Freibier vom Arbeitgeber als Deputat (payment in kind) beziehen können; der Haustrunk war früher fester Lohnbestandteil der Bierbrauer. – Siehe Abfertigungsgeld, Biergeld, Douceur, Freundschaftsgeschäft, Geheimgeld, Geldzahlungsgeste, Gleichengeld, Kaffee-Kasse, Krügergeld, Octroi, Peep, Préstamo, Reedergeld, Rückvergütung, Suffgeld, Taxe, Umgeld, Ungeld, Zentimetergeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Trinkgeld (tip, gratuity)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/trinkgeld-tip-gratuity/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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