Trilog-Verfahren (trilog procedure)
Innert der EU eine Praxis zur Vermittlung zwischen den drei am Gesetzgebungsprozess beteiligen Institutionen, nämlich – der EUKommission, – dem Ministerrat und – dem EU-Parlament. In einem formellen Verfahren wird ein Vermittlungs-Ausschuss eingesetzt, der zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Ministerrats und des EU-Parlaments zusammengesetzt ist; die Kommission nimmt dabei nur eine moderierende (moderating: präsidierende, rein verwaltungsmässige) Rolle wahr und hat kein Stimmrecht. – Weil sich indessen Trilog-Verfahren zeitlich oft in die Länge ziehen, so strebt man in vielen Fällen gerade auf dem Feld der Finanzmarktregulierung eine Einigung in einem sog. informellen Trilog (informal trilog procedure) an. Dabei handelt es sich um eine ungezwungene Zusammenkunft (informal meeting) der Beteiligten mit dem Ziel eines Übereinkommens. – Siehe Aufsichtsbehörde, CRD-IV/CRR-Paket, Finanzmarktaufsicht, europäische, Finanzmarktrecht, Produktregistrierung, Regelwerk, einheitliches, Systemkonflikt, finanzmarktlicher, Trilog-Parteien. — Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 61 ff. (informelles Trilog-Verfahren in Bezug auf Einlagesicherung und AnlegerEntschädigung), Geschäftsbericht 2012 der Deutschen Bundesbank, S. 97 (TrilogVerhandlungen in Bezug auf die Kapitaladäquanz-Richtlinie), Jahresbericht 2012 der BaFin, 58 (Trilog-Verfahren für das CRD-IV-Paket), S. 65 (Trilog-Verfahren bei Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie scheitert).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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