Trilog-Parteien (trilog parties)

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In Zusammenhang mit der Rechtssetzung in der EU (EU community law) die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament. – Siehe Trilog-Verfahren.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Trilog-Parteien (trilog parties)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/trilog-parteien-trilog-parties/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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