Handschuhgeld (glove due; bribe)

Auch in: EN

Frühere Bezeichnung für – eine gebräuchliche Zahlung (customary payment) bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise die an manchen Orten übliche Gewohnheit (local custom), dass der Pate eines Täuflings (godfather of a baptizand) dem Geistlichen ein Geldgeschenk überreicht, oder – eine Gebühr, wie vor allem bei einer akademischen Prüfung (academic examination, university examination). – Heute noch teilweise gesagt für das hierzulande unbekannte Schmiergeld in der Bedeutung Zahlung an Amtspersonen, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. – Siehe Bettgeld, Douceur, Draufgeld, Geldzahlungsgeste, Gratuist, Handgeld, Rückvergütung, Transaktionsbonus, Trinkgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Handschuhgeld (glove due; bribe)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/handschuhgeld-glove-due-bribe/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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