Gewinnerwartung (expected profit)

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Allgemein die Hoffnung, aus einem Engagement einen Überschuss des Ertrags über den Aufwand zu erzielen. – Der vorausberechnete Ertrag, den ein Finanzinstrument bei Fälligkeit gesamthaft abgeworfen hat. – Bei Aktien in der Regel der Aktienkurs errechnet als Summe der erwarteten künftigen Dividendenzahlungen, abgezinst mit einem risikofreien Zinssatz und der Risikoprämie, welche die Anleger für die Aktienhaltung verlangen. – Siehe Abzinsung, Angaben, unrichtige, Barwert, Gewinnpotential, Nullausschüttung, Sentiment. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2004, S. 37 f., Monatsbericht der EZB vom September 2007, S. 47 ff. (empirisch feststellbarer Gleichlauf zwischen den Gewinnen der Unternehmen und dem Wachstum der Volkswirtschaft; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom April 2008, S, 70 ff. (Gewinne als Bestimmungsgrund für Investitionen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gewinnerwartung (expected profit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gewinnerwartung-expected-profit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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