Gewinnbesteuerung (profit taxation, taxation of earnings)

Bemessungsgrundlage (basis of assessment) der zu zahlenden Steuern für ein Unternehmen ist der erzielte Gewinn. Dies benachteiligt die Eigenkapitalfinanzierung (equity financing), wenn die anfallenden Fremdkapitalkosten steuerlich als Aufwendungen geltend gemacht werden können. – Siehe Entschuldung, Finanzierungskosten, Fremdmittel, Nullausschüttung, Verlustausgleich, steuerlicher. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2012, S. 15 (zur Finanzierungsneutralität der Unternehmensbesteuerung; Literaturhinweise):

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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