Gewinnbesteuerung (profit taxation, taxation of earnings)

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Bemessungsgrundlage (basis of assessment) der zu zahlenden Steuern für ein Unternehmen ist der erzielte Gewinn. Dies benachteiligt die Eigenkapitalfinanzierung (equity financing), wenn die anfallenden Fremdkapitalkosten steuerlich als Aufwendungen geltend gemacht werden können. – Siehe Entschuldung, Finanzierungskosten, Fremdmittel, Nullausschüttung, Verlustausgleich, steuerlicher. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2012, S. 15 (zur Finanzierungsneutralität der Unternehmensbesteuerung; Literaturhinweise):

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gewinnbesteuerung (profit taxation, taxation of earnings)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gewinnbesteuerung-profit-taxation-taxation-of-earnings/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com