Geleitgeld auch Konvoigeld und Péage (protection duty)

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Eine Zahlung in Bargeld dafür, dass Reisende beim Durchqueren eines Bezirks durch bewaffnete Männer schützend begleitet wurden. – Aus der Zeit des Faustrechts (club law, rule of force) herrührend, hielt sich diese von den Kaufleuten häufig beklagte Abgabe in Deutschland bis ins späte 18. Jht. Sie wurde jedoch oftmals weiterhin als besonderes Chausseegeld auch ohne den ursprünglichen Zweck – nämlich die Gestellung von Schutzleuten – eingezogen. – Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Maut, Permissionsgeld, Schirmgeld, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geleitgeld auch Konvoigeld und Péage (protection duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geleitgeld-auch-konvoigeld-und-peage-protection-duty/ (Stand: 15.10.2022).

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