Friedensgeld (pacification due)

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In Deutschland früher an die öffentliche Gewalt zu zahlende Abgabe, wenn diese bei Fehden eingreifen und die Feindseligkeiten beenden musste. Erst der 1495 in Worms beschlossene “Ewige Landfriede” (Eternal Public Peace) stellte die Selbsthilfe (vigilante justice: individuals who take the law into their own hands by trying and/or punishing another person without any legal authority) und das Faustrecht (law of the jungle) ab. – Von Schweden nach dem Westfälischen Frieden 1648 den deutschen Protestanten auferlegte Abgabe (POENA PACIS) als Entschädigung für die Ausgaben, welche Schweden im Kampf gegen die katholische Liga entstanden, auch Satisfaktionsgeld genannt. – Eine Zahlung, die früher ein Verurteilter an den Richter zu leisten hatte (FREDUS). – In älteren Dokumenten manchmal auch für das Sühnegeld gesagt. – Siehe Bussgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Friedensgeld (pacification due)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/friedensgeld-pacification-due/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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