Verbittsgeld auch Inleutgeld (protection duty)

In früherer Zeit eine Abgabe, welche den besitzlosen, in der Regel als Taglöhner (day labourer; auch Tagner, Tauner, Losmann, Lidl, Diurnist, Diëtarius und Diëist genannt: gemeint ist immer ein ungelernter Arbeiter; zwar arbeiteten auch Handwerker teilweise im Tagelohn, diese wurden aber nicht als Taglöhner bezeichnet) sich verdingenden Bewohnern eines Dorfes (citizens without full political rights; Insten, Einsassen, Inleute) auferlegt wurde. Dafür genossen sie persönlichen Schutz und Teilhabe an den Einrichtungen der Gemeinde. – Siehe Beisassgeld, Geleitgeld, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Toleranzgeld, Vogtgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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