Strenggenommen als Rechtsbegriff der Name, unter dem ein Kaufmann tätig wird, siehe § 17 HGB (German Code of Commerce). – In der deutschsprachigen wirtschaftswissenschaftlichen Literatur wird mit Firma daneben ein Unternehmen bezeichnet. – Umgangssprachlich meint man mit Firma manchmal auch – eine einzelne Betriebsstätte, ein Werk und – in sehr weiter Bedeutung einen Arbeitsplatz, einen Wirkungsbereich, ein Geschäft im Sinne von (Kauf)Laden. – Siehe Gesellschaft, Gewerbebetrieb.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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