Thematische Übersicht zu Unternehmen mit 7 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Gesellschaft bezeichnet juristisch eine anerkannte Personenvereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit und im Alltag ein Unternehmen. Siehe Firma.
Definition von Gewerbebetrieb im Finanzwesen: Unternehmen, die Güter herstellen, verarbeiten und vermarkten. Abgrenzung zu Instituten und Banken.
Geldgebarung bezeichnet in älteren Dokumenten die mit dem Zahlungsverkehr befasste Stelle oder Abteilung eines Unternehmens.
Definition von „Firma“ nach § 17 HGB sowie wirtschaftliche und umgangssprachliche Bedeutungen wie Unternehmen, Betriebsstätte und Geschäft.
C2B steht für Consumer-to-Business und bezeichnet Zahlungen privater Haushalte an Unternehmen für Waren und Dienstleistungen.
B2B steht für Business-to-Business und bezeichnet den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen einschließlich der beteiligten Banken.
Definition des Auslands-Personalbestands: Anteil der Beschäftigten im Ausland an der Inlandsbeschäftigung und Hinweise zur Vergleichbarkeit.