Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden. – Angebot der Zentralbank, über von ihr fest vorgegebene Wege Liquidität (central bank money; Zentralbankgeld) entweder abzurufen oder zu parken. – Manchmal auch bezogen auf den Vorgang der Inanspruchnahme (der Ziehung; drawing) eines Darlehns. – Siehe Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Negativzins, Spitzenrefinanzierungs-Fazilität.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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