Kreditzusage (commitment)

Bei einem Institut das rechtsverbindliche Versprechen, einem Kunden zu einem vereinbarten Zeitpunkt ein Darlehn zu gewähren (the promise of a bank to lend an agreed sum of money at a future date). Meistens ist dabei eingeschlossen, dass sich der Kreditnehmer in einem verpflichtet, das Darlehn auch anzunehmen. – Siehe Bereitstellungsgebühr, Kreditsachbearbeiter, Kreditzusage, konditionsfixierende, Kreditzusage, unwiderrufliche, Kreditzweck, Nichtabnahme-Entschädigung. Wirtschaftsauskunftei.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar