Kreditzusage (commitment)

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Bei einem Institut das rechtsverbindliche Versprechen, einem Kunden zu einem vereinbarten Zeitpunkt ein Darlehn zu gewähren (the promise of a bank to lend an agreed sum of money at a future date). Meistens ist dabei eingeschlossen, dass sich der Kreditnehmer in einem verpflichtet, das Darlehn auch anzunehmen. – Siehe Bereitstellungsgebühr, Kreditsachbearbeiter, Kreditzusage, konditionsfixierende, Kreditzusage, unwiderrufliche, Kreditzweck, Nichtabnahme-Entschädigung. Wirtschaftsauskunftei.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreditzusage (commitment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditzusage-commitment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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