Kreditzusage, konditionsfixierende (fixed-term loan commitment)
Eine Bank räumt einem Kunden eine Fazilität unter vertraglich festgelegten Bedingungen ein. Bis zur Ziehung der Fazilität – dem Abruf des Darlehns – kann eine längere Zeit liegen. Üblicherweise behält sich daher die Bank vor, das Darlehn dann nicht auszuzahlen, wenn es bis zum Abruf der Mittel zu einer erkennbaren Verschlechterung der Bonität des Kunden kommt. – Bei Festzinsdarlehen erwächst der Bank aus dem Schwebezeitraum zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung ein Laufzeitenrisiko. Denn sie kann eine allfällige zwischenzeitlich eingetretene Erhöhung der Zinsen nicht weitergeben. Dieses Zinsänderungsrisiko muss durch entsprechende Vorkehrungen (provisions for contingent losses; DrohverlustRückstellung, Zinsswap) ausgeglichen werden. – Siehe Absicherung, Aktiva-PassivaAusschuss, Bereitstellungsgebühr, Cash Flow Hedge, Contingent Swap, Kreditqualität, Kredittermingeschäft, Kreditzusage, unwiderrufliche, Laufzeitprämie, NichtabnahmeEntschädigung, Zinsbindung, Zinsoption, Zinsswap.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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