Kreditzusage, unwiderrufliche (unconditional loan commitment)

Eine Bank räumt einem Kunden eine Fazilität ein, über die dieser jederzeit bedingungslos verfügen kann. – Eine solche Zusicherung der Bank bewirkt eine Verstärkung der Bonität (enhancement of soundness) und gleicht einer Garantieerklärung. – Im Zuge der Subprime-Krise mussten viele Zweckgesellschaften die ihnen von dem Originator eingeräumten Fazilitäten ziehen, den zugesagten Darlehnsbetrag also voll in Anspruch nehmen, um ausgegebene Verbriefungspapiere weiterhin bedienen zu können bzw. auch kreditgebenden Dritten gegenüber zahlungsfähig zu bleiben. Das brachte einige der originierenden Banken an den Rand der Insolvenz. – Seltsamerweise mussten aber solche Kreditzusagen mit Gewährleistungsrang (nach IAS 37.23) nur dann als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen werden, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zu erwarten war. Weil jedoch bis zur Subprime-Krise die Fazilitäten des Originators von der Zweckgesellschaft kaum gezogen wurden, so verschwanden die Kreditzusagen in das sog. “bilanzielle Nichts” (were not reported on the balance sheet): sie fanden sich lediglich in beiläufigen Anhang- oder Lageberichtsangaben festgehalten. – Ihrer Natur nach ist eine unwiderrufliche Kreditzusagen eindeutig ein Finanzinstrument (financial instrument: Vertrag, aus dem für eine der beteiligten Partner ein finanzieller Vermögenswert, für den anderen Partner hingegen eine finanzielle Verbindlichkeit fliesst). – Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Back-to-Originator-Postulat, Bonitäts-Verbesserung, Credit Enhancement, Bürgschaft, Credit Enhancement, Garantie, Garantiegeschäft, Kreditqualität, Patronatserklärung,
Rückübertragungs-Klausel, Rückzahlung, vorzeitige, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefungspapiere-Selbstbehalt, Zweckgesellschaft-Konsolidierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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