Ersterwerber (first taker)

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Wirtschaftssubjekte, die ein erstmals ausgegebenes Wertpapier in ihr Portfolio übernehmen. Die Aufsichtsbehörden oder/und die Zentralbanken veröffentlichen in der Regel eine entsprechende Ersterwerber-Statistik (statistics on the first placing of securities). – Siehe Begebung, Bonbon, Bought Deal, Klienten-Effekt, Konzertzeichner, Underwriter, Zweitplazierung. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Finanzmärkte” im jeweiligen Monatsbericht der EZB; dort fein aufgegliederte Zahlen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ersterwerber (first taker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ersterwerber-first-taker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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