Erster, trauriger (sad beginning of the month)

Auch in: EN FR

In alten Dokumenten der Monatserste
(TRISTES KALENDAE), an dem die jeweiligen Zinszahlungen fällig wurden; den Zins stellte man bei Darlehn an Privathaushalte grundsätzlich monatlich fällig. Wer nicht zahlte, der musste mit sehr harten Folgerungen rechnen. Das römische Recht erlaubte neben dem Kinderpfand und Leichenpfand selbst auch die Enthauptung des Schuldners. – Siehe Arrestgeld, Einzug, Existenzminimum, Faustpfand, Kredithai, Geldeintreibung, Kunde, fauler, Leibbürge, Leichenpfand, Übersatz, Wucher.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erster, trauriger (sad beginning of the month)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erster-trauriger-sad-beginning-of-the-month/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

1 Seitenaufruf dieser Seite