Erster, trauriger (sad beginning of the month)
In alten Dokumenten der Monatserste
(TRISTES KALENDAE), an dem die jeweiligen Zinszahlungen fällig wurden; den Zins stellte man bei Darlehn an Privathaushalte grundsätzlich monatlich fällig. Wer nicht zahlte, der musste mit sehr harten Folgerungen rechnen. Das römische Recht erlaubte neben dem Kinderpfand und Leichenpfand selbst auch die Enthauptung des Schuldners. – Siehe Arrestgeld, Einzug, Existenzminimum, Faustpfand, Kredithai, Geldeintreibung, Kunde, fauler, Leibbürge, Leichenpfand, Übersatz, Wucher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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