Erstattung (refund)

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Die (Teil)Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mängel an dem gelieferten Ware oder Dienstleistung (the repayment of the purchase price of a good for reasons such as faults in manufacturing or dissatisfaction with the service provided). – Die Begleichung von vorab aufgewendeten Ausgaben, wie etwa Reiskosten (travelling expenses) gegenüber dem Arbeitgeber oder gekaufte Arzneimittel gegenüber der Krankenkasse. – Die Rückgabe der vom Finanzamt [CH: Steueramt; revenue office) über die Steuerschuld hinausgehend eingezogene Summe (an amount paid back by the tax office because of an overcollection). – Eine Zahlung an – Exporteure, insonders von Agrarprodukten, welche zu Weltmarktpreisen, die unter dem Erzeugerpreis im heimischen Markt liegen, Waren ins Ausland verkaufen bzw. – Importeure, die Produkte aus dem teureren Ausland einführen, und diese nur zu dem niedrigeren inländischen Preis auf dem Markt verkaufen können. – Siehe Abschöpfungsbetrag, Ausfuhrabgabe, Einfuhrausgleichsabgabe, Erstattung, Prohibitivsystem, Recheneinheit, europäische, Zyklik.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erstattung (refund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erstattung-refund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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