Außenhandel
Thematische Übersicht zu Außenhandel mit 15 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Fremdhafengeld ist eine Abgabe auf Waren über ausländische statt heimische Häfen. Definition, Wirkung und Zusammenhang mit Differentialzöllen.
Definition der Handelsumlenkung: Warum ein stärkerer Binnenhandel in der Eurozone laut empirischen Studien nicht zulasten des Handels mit Drittstaaten geht.
Gegenseitigkeitsgeschäft bezeichnet einen Import, der bei Devisenbewirtschaftung durch einen wertgleichen Export ausgeglichen wird.
Definition der Exportkredit-Garantie: Staatlicher Schutz deutscher Unternehmen vor politisch bedingten Zahlungsausfällen bei Auslandslieferungen.
Die Exportquote bezeichnet den wertmäßigen Anteil der Exporte am Bruttoinlandsprodukt und zeigt Chancen sowie Risiken der deutschen Ausfuhrstruktur.
Erstattung bezeichnet Rückzahlungen, Ausgabenausgleich, Steuererstattungen sowie Zahlungen an Exporteure und Importeure. Definition im Finanzlexikon.
Definition der Einfuhrausgleichsabgabe: Ziele, Wirkung auf Importe und Unterschiedsbetrag bei Waren aus Niedrigsteuerländern.
Definition der Direktinvestition, EZB-Kategorien, Bedeutung für Geldpolitik, Kapitalexporte sowie Auswirkungen auf Warenströme und Außenhandel.
Definition der Dollar-Lücke: Handelsdefizit Europas gegenüber den USA und Refinanzierungsungleichgewicht deutscher Banken in US-Dollar.
Der Begriff Double Dip bezeichnet das gleichzeitige Abrutschen des Außenwerts einer Währung und sinkende heimische Aktienkurse.
Differentialzoll bezeichnet unterschiedliche Zollbelastungen je nach Ausfuhrziel oder Einfuhrland zur Steuerung von Importen und Exporten.
Definition von Ausfuhrabgabe und Ausfuhrzoll: Berechnung, Zweck der Exportbeschränkung und Bedeutung für die Inlandsversorgung.
Definition der Ausfuhrquote: Anteil der wertmäßigen Exporte am Bruttoinlandsprodukt sowie Hinweise auf verwandte Wirtschaftskennzahlen und Quellen.
Definition der Ausfuhrprämie beziehungsweise Exportprämie: staatliche Vergütung zur Förderung des Absatzes heimischer Waren auf Auslandsmärkten.
Definition der öffentlichen Ausgabenbeschränkung: Staatsausgaben, nicht verausgabte Steuereinnahmen, Nachfrage, Exporte und die Schuldenbremse.
