Ausfuhrprämie auch Exportprämie (export bounty, export bonus)
Eine Vergütung an Unternehmen durch den Staat in Form von Steuernachlass (tax abatement) oder direkter Geldzahlung (subventions), um den Absatz ausgewählter Produkte oder aller im Inland gefertigten Waren auf – Auslandsmärkten gesamthaft oder – in bestimmte Währungsräume zu fördern, und dadurch – ein Ventil für heimische Überkapazitäten (as an outlet for domestic overcapacities) zu schaffen (which, however, in this way will be kept; die auf diese Weise jedoch erhalten bleiben!) – oder um – ausländische Zahlungsmittel zu gewinnen. – Siehe Andienungspflicht, Anreiz, finanzieller, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenbehörde, Devisenfreibetragsverfahren, Devisenzwangswirtschaft, Exportkredit-Garantie, Parallelitätsgebot, Rückgeld, Sursatgebühr.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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