Differentialzoll (differential duty)

Auch in: EN

Eine zollbehördliche Verfahrensweise (system of customs authority), nach welcher Waren unterschiedlich belastet (tarifiert; tariffed) werden, je nachdem, – wohin sie ausgeführt werden (bei einem Exportzoll; export duty) bzw. – von welchem Land sie eingeführt werden (Importzoll; import duty). Zweck einer solchen Massnahme ist es, die Einfuhren und Ausfuhren nach den Erfordernissen der eigenen Volkswirtschaft zu steuern. – Siehe Colbertismus, Devisenbewirtschaftung, Mezetene, Übernachfrage, volkswirtschaftliche, Zollaufgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Differentialzoll (differential duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/differentialzoll-differential-duty/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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