Eine zollbehördliche Verfahrensweise (system of customs authority), nach welcher Waren unterschiedlich belastet (tarifiert; tariffed) werden, je nachdem, – wohin sie ausgeführt werden (bei einem Exportzoll; export duty) bzw. – von welchem Land sie eingeführt werden (Importzoll; import duty). Zweck einer solchen Massnahme ist es, die Einfuhren und Ausfuhren nach den Erfordernissen der eigenen Volkswirtschaft zu steuern. – Siehe Colbertismus, Devisenbewirtschaftung, Mezetene, Übernachfrage, volkswirtschaftliche, Zollaufgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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