Importzoll

Ein Importzoll ist eine staatliche Abgabe auf eingeführte Waren. Er verteuert Importe und wirkt wirtschaftlich ähnlich wie eine Steuer auf Einfuhren. Die Belastung kann zunächst beim Importeur anfallen und anschließend über höhere Vorleistungskosten entlang der Wertschöpfungskette bis zu Produzenten und Endverbrauchern weitergegeben werden. Zugleich kann ein Zoll die Importnachfrage dämpfen und eine Verlagerung hin zu geringer oder nicht bezollten Produkten und Lieferländern auslösen. Solche Substitutionen mindern den effektiv gezahlten durchschnittlichen Zollsatz, können aber mit Kosten und Effizienzverlusten verbunden sein.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 53. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Importzoll“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/importzoll/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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