Zollaufgeld (tariff agio)

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Die in einem Hochinflationsland geltenden Zollsätze werden um einem Zuschlag erhöht, welcher die eingetretene Geldentwertung berücksichtigt. In Deutschland wurde während der Hyperinflation 1923 das Zollaufgeld zunächst monatlich, später wöchentlich festgelegt. Das Aufgeld errechnete sich dabei nach dem Devisenkurs des Vormonats bzw. der Vorwoche. – Andere Bezeichnung für einen Zollzuschlag (excise duty), nämlich eine in der Regel vorübergehende Erhöhung des tariflich ausgewiesenen Zollsatzes, um – bei bestimmten einzelnen Tarifpositionen den als unerwünscht angesehenen entsprechenden Warenverkehr (visible trade: Importe, Exporte) zurückzudrängen oder – gegenüber einem Handelspartner schädigend zu wirken (Kampfzoll; retaliatory duty). – Siehe Differentialzoll.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zollaufgeld (tariff agio)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zollaufgeld-tariff-agio/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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