Einfuhrausgleichsabgabe (import equalisation levy; border tax on imports)
Vor allem in Zeiten der Devisenbewirtschaftung Importeuren auferlegte Zahlung mit dem Ziel, Käufe im Ausland zu verteuern, damit Einfuhren zu begrenzen (to restrict imports) und so Unternehmen zu zwingen, im eigenen Währungsgebiet erzeugte Waren zu verwenden. – Hauptsächlich von Privatpersonen bei der Einreise zu zahlender Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkaufspreis einer Ware in einem Niedrigsteuerland und dem herrschenden Preis im Einfuhrland. – Siehe Abschöpfungsbetrag, Wechselkurs-Überwachung, Zwangskurs.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
