Gegenseitigkeitsgeschäft (barter export)

Bei Devisenbewirtschaftung ein Import, der durch einen im Wert gleichen Export ausgeglichen wird, sodass an beide Vertragsparteien keine Devisen bereitgestellt werden müssen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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