Ausgabenbeschränkung, öffentliche (budget restraint)

Allgemein die Minderung der Staatsausgaben. – Im engeren Sinne die Ansammlung von Steuereinnahmen, die zwar verplant (appropriated) sind, aber noch nicht ausgegeben werden. – Diese stillgelegten Steuergelder (taxpayer money) verursachen in der Volkswirtschaft – eine Dämpfung der Nachfrage (decline of demand). Das wiederum – bewirkt tendentiell eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten (under-utilisation of capacities). Viele betroffene Unternehmen werden angesichts dessen – ihre Anstrengungen erhöhen, Waren ins Ausland zu verkaufen (efforts to boost exports are stepped up). – Der Ausfuhranteil (export ratio) steigt mit der Folge, dass, Konvertibilität vorausgesetzt, – die inländische Geldmenge steigt. – Diesen Zusammenhang glaubt man in Deutschland zwischen den Jahren 1953 bis 1957 nachweisen zu können, als nicht verausgabte Steuereinnahmen für den Aufbau der Bundeswehr (the German federal armed forces) angesammelt wurden. – Die in der EU vereinbarte Schuldenbremse. – Siehe Staatsschatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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