Revolvierender Kredit

Ein revolvierender Kredit erlaubt dem Kreditnehmer, Mittel bis zu einem vorab genehmigten Kreditlimit ohne vorherige Einzelankündigung abzurufen. Der verfügbare Betrag steigt oder sinkt mit Inanspruchnahme und Rückzahlung, sodass die Kreditlinie wiederholt genutzt werden kann. Eine Pflicht zur regelmäßigen Rückzahlung der jeweils aufgenommenen Mittel besteht nach der statistischen Definition nicht. Revolvierende Kredite werden in der MFI-Zinsstatistik gemeinsam mit Überziehungskrediten gesondert ausgewiesen.



— Aktualisierung vom 21.08.2026: Ein revolvierender Kredit erlaubt dem Kreditnehmer, Mittel bis zu einem vorab genehmigten Kreditlimit ohne vorherige Einzelankündigung abzurufen. Der verfügbare Betrag steigt oder sinkt mit Inanspruchnahme und Rückzahlung und kann wiederholt genutzt werden. Eine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung besteht nach der statistischen Definition nicht. Damit unterscheidet sich der revolvierende Kredit von einem einmal vollständig ausgezahlten und nach festem Tilgungsplan zurückzuführenden Darlehen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 161. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Revolvierender Kredit“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/revolvierender-kredit/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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