Revisionsanfälligkeit geglätteter Immobilienpreisindizes

Die Revisionsanfälligkeit bezeichnet hier die Möglichkeit, dass bereits veröffentlichte Werte des Gewerbeimmobilienpreisindex durch neue Daten und die eingesetzte statistische Glättung nachträglich geändert werden. Beim GIP können mit jedem neuen Indexstand die letzten drei Quartalswerte revidiert werden. Die Revisionen sollen ein künstliches Driften infolge von Glättung und Verkettung vermeiden. Gerade am aktuellen Rand ist der Index deshalb vorsichtiger zu interpretieren, obwohl Testrechnungen nur moderate Revisionen anzeigen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026 , 21.05.2026 , PDF-S. 115. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/994554/referenceDoc/1848f70c0a75eca85670941b7b2518f9.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Revisionsanfälligkeit geglätteter Immobilienpreisindizes“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/revisionsanfalligkeit-geglatteter-immobilienpreisindizes/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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