Risk Reporting (so auch im Deutschen gesagt; seltener Risikoberichterstattung)

Meldepflicht der Banken an die Aufsichtsbehörde über die Einzelheiten ihres Risikomanagements, nämlich ihre Schritte zum Erkennen, Bewerten und Steuern von Risiken. – Siehe Abschmelzrisko, Basel-III, Risikomanagement, Risikoabteilung, Risikomanagement, Risikoprofi, Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene, Risk Assessment System. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 88 f. (Backtesting-Ergebnisse), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 56 (Vorschriften für das Liquiditätsrisiko-Management), Jahresbericht 2009 der BaFin, S 96 ff. (Grundzüge der risikoorientierten Aufsicht), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 165 (Anforderungen an interne Marktrisikomodelle erhöht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risk Reporting (so auch im Deutschen gesagt; seltener Risikoberichterstattung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risk-reporting-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-risikoberichterstattung/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

21 Seitenaufrufe dieser Seite