Streubesitz einer Wertpapieremission
Der Streubesitz bezeichnet den Anteil einer Wertpapieremission, der üblicherweise nicht bis zur Endfälligkeit gehalten wird und deshalb frei handelbar ist. Im Bericht wird er aus Beständen des Privatsektors berechnet, wobei Versicherungen und Pensionsfonds wegen ihrer langfristigen Anlageorientierung herausgerechnet werden. Auch Bestände öffentlicher Investoren wie Zentralbanken zählen nicht dazu. Ein ausreichend hoher Streubesitz unterstützt eine tiefe, liquide Marktpreisbildung und ermöglicht, dass neue Informationen zeitnah in den Kursen erscheinen.
Quelle und redaktioneller Hinweis
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026, 21.05.2026, PDF-S. 82. Originalquelle öffnen.
Redaktionelle Ergänzung. Dieser Text wurde nach dem Tod von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk erstellt und stammt nicht von ihm.
Redaktionelle Ergänzung für das Finanzlexikon auf gerhardmerk.de.

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