Entzauberungsgebühr (dewitchery fee)

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In alten Dokumenten eine Zahlung an Personen, die vor allem angeblich verhextes Vieh (bewichted livestock) zu heilen vorgaben. Aller Aufklärung und selbst auch Verbote (criminalisation) zum Trotz hielten sich entsprechende Dienstleister auch in Deutschland bis ins angehende 20. Jahrhundert (until the turn of the 20th century).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Entzauberungsgebühr (dewitchery fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/entzauberungsgebuhr-dewitchery-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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