Editionsgebot und Veröffentlichungsvorschrift (obligation to disclose)
Das durch rechtliche Bestimmungen – wie etwa die Bilanzierungspflicht – oder besondere Weisung der Aufsichtsbehörde begründete Erfordernis, Informationen über ein Unternehmen im allgemeinen und über ein Institut im besonderen zu veröffentlichen. – Siehe AnlegerInformationspflicht, Aufklärungspflicht, Authentifizierungsgebot, Derivate-Informationspflicht, Informations-Überladung, Kürteil, Zahlungsverkehrsverordnung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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