Editionsgebot und Veröffentlichungsvorschrift (obligation to disclose)

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Das durch rechtliche Bestimmungen – wie etwa die Bilanzierungspflicht – oder besondere Weisung der Aufsichtsbehörde begründete Erfordernis, Informationen über ein Unternehmen im allgemeinen und über ein Institut im besonderen zu veröffentlichen. – Siehe AnlegerInformationspflicht, Aufklärungspflicht, Authentifizierungsgebot, Derivate-Informationspflicht, Informations-Überladung, Kürteil, Zahlungsverkehrsverordnung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Editionsgebot und Veröffentlichungsvorschrift (obligation to disclose)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/editionsgebot-und-veroffentlichungsvorschrift-obligation-to-disclose/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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