Eine Rating-Agentur gibt gegen Bezahlung unverbindliche Zwischenurteile über die ihr von einer Zweckgesellschaft vorgelegten Verbriefungspapiere ab. Dadurch besteht die Möglichkeit, das Papier in Richtung der gewünschten endgültigen Rating-Note zu verändern. In diesem Verfahren sahen einige einen Interessenkonflikt bei den Rating-Agenturen zwischen Beratung und Benotung. – Siehe Produktregistrierung, Rating-Anpassung, Rating-Stufung, Verbriefung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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