Einzelfallentscheidung (decision on a by-case basis)

Auch in: EN FR

Im Zuge der Subprime-Krise und der sich daraus ergebenden weltweiten Finanzkrise aufgekommene Bezeichnung für den Entschluss einer Zentralbank oder einer Regierung, eine von Insolvenz bedrohte Bank in einer besonderen Massnahme zu retten. – Spätestens ab Oktober 2008 sah man ein, dass dieser Weg den Vertrauensschwund auf den Finanzmärkten nicht aufzuhalten vermag. Die Staaten entschlossen sich daher zu gross angelegten Rettungspaket, der sämtlichen betroffenen Instituten auf Antrag Hilfe gewährte. – Siehe Bear-Stearns-Pleite, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, First-Mover-Bonus, Northern Rock-Debakel, Retterei.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einzelfallentscheidung (decision on a by-case basis)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einzelfallentscheidung-decision-on-a-by-case-basis/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite