Delegant und Assignant (delegant)

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In älteren Dokumenten ein Schuldner, der seinem Gläubiger eine eigene Forderung gegenüber einem Dritten abtritt. – Siehe Delegation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Delegant und Assignant (delegant)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/delegant-und-assignant-delegant/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com