Kredit, nichtverkäulicher (untransferable credit)

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Ein von einer Bank gewährtes Darlehn, das diese in ihren Büchern behält; mit anderen Worten die Forderung nicht abtreten bzw. verbriefen (securitise) darf. Grundsätzlich ist ein Institut zur Forderungsabtretung (assignment of claim) berechtigt. Jedoch kann der Kunde dies durch Vertrag mit der Bank ausschliessen. Dafür muss er jedoch im Regelfall einen höheren Zins zahlen. – Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Konservierung, Kredit-Abtretung, Subrogation, Verbriefung, Weiterverpfändung, Zession, Zweckgesellschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kredit, nichtverkäulicher (untransferable credit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kredit-nichtverkaulicher-untransferable-credit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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