Contant auch comptant

In alten Dokumenten bedeutet dieses Eigenschaftswort Zahlung in Bargeld. Die Klausel “in contanti” in Verträgen besagt: Begleichung einer fälligen Schuld durch Münzen oder Banknoten. – Siehe Barzahlung, Spores Raffel.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Contant auch comptant“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/contant-auch-comptant/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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