Beleihungswertermittlungsverordnung (hypothecary value rating regulation)

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Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. August 2006 in Kraft gesetzte Vorschriften zur Wertermittlung einer Immobilie. Grundsätzlich ist danach zur Feststellung des Beleihungswerts – die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie – unter Berücksichtigung der langfristigen (noncurrent), nachhaltigen Merkmale des Objekts, – der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie – der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen – im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen. – Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Deckungsprüfung, Erstraten-Verzugsklausel, Hypothekenkredit, Immobilienblase, Immobilienpreise, Realkredit, Wohneigentum. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 119 (Grundzüge der BelWertV).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beleihungswertermittlungsverordnung (hypothecary value rating regulation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beleihungswertermittlungsverordnung-hypothecary-value-rating-regulation/ (Stand: 15.10.2022).

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