Banken ist es aufsichtsrechtlich erlaubt, bei der Berechnung der Eigenmittel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit dem Zeitwert anzusetzen. – Siehe Immobilienblase. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 108, Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 187 (im Gefolge des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes [AnSFuG] müssen Immobilienfonds die Bewertung der Immobilien in gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen vornehmen).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/