Immobilienbewertung (real estate valuation)

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Banken ist es aufsichtsrechtlich erlaubt, bei der Berechnung der Eigenmittel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit dem Zeitwert anzusetzen. – Siehe Immobilienblase. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 108, Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 187 (im Gefolge des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes [AnSFuG] müssen Immobilienfonds die Bewertung der Immobilien in gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen vornehmen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Immobilienbewertung (real estate valuation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/immobilienbewertung-real-estate-valuation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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