Barofferte (cash transaction)

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In Zusammenhang mit Firmenübernahmen das Angebot – CH: die Offerte – an die Eigentümer (owners: Aktionäre, Gesellschafter), sie durch eine Zahlung in Geld abzufinden. Dieser Form steht der Aktientausch-Übernahme gegenüber, bei dem die Eigner des übernommenen Unternehmens mit Aktien der investierenden Gesellschaft entschädigt werden. – Siehe Asset Deal, Europa-AG, Fusionen und Übernahmen, Fusionsanzeige, Geldsockel, Grössen-Effekte, Konsolidierung, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, Raider, Risiko, personelles, Ritter, weisser, Staatsfonds, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot, Übernahmebeirat, Übernahmerisiken. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2007, S. 34 ff. (auch Übersicht der Barofferten seit 1997).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Barofferte (cash transaction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/barofferte-cash-transaction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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