Aufzeichnungspflicht (record requirement)

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In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertpapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen. – Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13, Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 164 (BaFin sieht Mängel bei den Beratungsprotokollen), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 115 f. (verbesserte Qualität der Beratungsprotokolle; Vorwurf, die Protokollpflicht führe zum Rückgang des Geschäftes der Wertpapierdienstleister), S. 165 (Produktaufsicht und -Überwachung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufzeichnungspflicht (record requirement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufzeichnungspflicht-record-requirement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com