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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Beratung (consulting service)

Bei Banken die ausdrückliche Empfehlung (exciplit recommendation) gegenüber dem Kunden, bestimmte Geschäfte zu tätigen oder zu unterlassen. – Ein Beratungsverhältnis kommt aber erst durch einen eigens dafür abgeschlossenen zivilrechtlichen Vertrag zustande. Beiläufige Aussagen eines Sachbearbeiters (person in charge, staffer) einer Bank oder in Publikationen eines Instituts sind rechtlich kaum anfechtbar. – Siehe Anlageberatung, Anlage-Empfehlung, Aufzeichnungspflicht, Beratungsqualität, Beschwerdehäufung, Dampfstube, Falschberatung, Finanzanalyseverordnung, Honorarberater, Mitarbeiter-Register, Nachweismakelei, Rendite-Risiko-Grundsatz, Supergewinn. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 79, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (eine Kundenunterschrift ist aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 164 (BaFin mahnt Verbesserungen bei den Beratungsprotokollen an).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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