Im Jahr 1977 eingesetztes Gremium aus hochrangigen Vertretern der Finanzministerien, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken der EU und einiger anderer Länder. Ziel des Ausschusses ist die Vorbereitung von aufsichtsrechtlichen Massnahmen der EU. – Siehe Ausschusswahn, Bankenaufsicht, europäische. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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