Beobachtungsvermerk und Überwachungshinweis (hold)

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Bei einem Konto die Notiz seitens der Bank, – dass über den gesamthaften ausgewiesenen Betrag seitens des Kontoinhabers derzeit nicht verfügt werden kann (a notation made on an account record to show that a specific amount of money in the account is temporarily not available to the account holder). Beispielsweise hat der Kontoinhaber einen Scheck zur Gutschrift eingereicht, der Scheck ist jedoch von der Bank noch nicht eingezogen (for instance, a hold may be placed on a recently deposited cheque to allow time for the cheque to be cleared) oder – darauf aufmerksam zu machen, dass diese Konto aus anderen – auch aufsichtsrechtlichen – Gründen zu überwachen ist (or to show that the account requires special handling). – Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Financial Action Task Force on Money Laundering, Gefährdungsanalyse, Geldwäsche, Kontenscreening, Kontosperre, Terrorismus-Finanzierung, Zahlungsverkehrsverordnung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beobachtungsvermerk und Überwachungshinweis (hold)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beobachtungsvermerk-und-uberwachungshinweis-hold/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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